Hinweis: aufgrund unserer Ausrichtung auf die Realisierung Passiver Lärmschutzmaßnahmen bieten wir die Erstellung schalltechnischer Untersuchungen nicht mehr selbst an, sondern arbeiten hier mit unserem Partnerbüro grasy+zanolli engineering zusammen.
Grundlagen
Der
Gesetzgeber schreibt vor, daß für Baumaßnahmen, die benachbarte Gebäude
mit Immissionen belasten könnten, eine Immissionsuntersuchung
durchgeführt wird. Immissionen erfolgen u.a. durch entstehenden Lärm und durch Schadstoffe.
Mit
einer schalltechnischen Untersuchung kann ermittelt werden, wie groß
die Belastung von Gebäuden mit Lärm sein wird. Dabei können folgende
Fragen geklärt werden:
1. ist die Lärmbelastung so groß, daß Grenzwerte überschritten werden? 2. Wenn ja, wie sind aktive Lärmschutzmaßnahmen zu dimensionieren, damit genügend Lärmschutz besteht. 3. Wenn aktiver Lärmschutz noch nicht ausreichend ist: wie viele Gebäude müssen noch passiv geschützt werden?
Bei
einer schalltechnischen Untersuchung wird ein 3-dimensio- nales
Geländemodell erstellt, das die Lärmquelle, die zu untersuchenden
Gebäude und die Geländeverhältnisse getreu nachbildet.
Zunächst wird berechnet, wieviel Lärm an der Lärmquelle entsteht (Emission). Grundlage für die Emissionsberechnung z.B. an Verkehrswegen sind u.a. Verkehrsmenge, Fahrbahnart, Geschwindigkeit und Art der Fahrzeuge (Anteil Schwerverkehr).
Nun kann unter
Berücksichtigung von Reflexionen, Abschirmungen, Beugungen, Boden- und
Meteorologiedämpfung ermittelt werden, wie sich der Lärm ausbreitet und wie viel Lärm an den
Gebäuden ankommt (Immission). Mit den Ergebnissen läßt sich nun abschätzen, wie
viel aktiver Lärmschutz Sinn macht und wie passive Maßnahmen zu
dimensionieren sind.
Unsere Leistungen bei schalltechnischen Untersuchungen:
Untersuchungen an Verkehrswegen:
Gemäß
16. BImSchV ist beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen-
und Schienenwegen im Rahmen der Lärmvorsorge eine Einhaltung der
Immissionsgrenzwerte zu überprüfen.
Ermittlung der Lärmbelastung durch Berechnung nach RLS 90 bei Straßen bzw. nach Schall 03 bei Schienenwegen.
Betreuung und Beratung bei der bei der Ausarbeitung von aktiven Schallschutzmaßnahmen
Ausführliche Dokumentation in Berichten und den zugehörigen Plänen.
Prognose zum passiven Schallschutz nach 24. BImSchV
Untersuchung von Gewerbe- und Industrielärm
Erstellung schalltechnischer Gutachten beim Neubau und der Erweiterung
von genehmigungsbedürftigen oder nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Maßgebend sind die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm (Technisch
Anleitung zum Schutz gegen Lärm).
Beratung und Ausarbeitung von Schallschutzmaßnahmen.
Ausführliche Dokumentation in Berichten und den zugehörigen Plänen.
Prognose des Halleninnenpegels und Darstellung als farbige Lärmkarte.
Sport- und Freizeitlärm
Erstellung
schalltechnischer Gutachten beim Neubau und der Erweiterung von
Anlagen. Maßgebend ist das Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren,
sowie die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV
(Sportanlagenlärmschutzverordnung) bzw. die Freizeitlärmrichtlinie des
jeweiligen Bundeslandes.
Ausführliche Dokumentation in Berichten und den zugehörigen Plänen.
Bauleitplanung
Ermittlung
von Lärmbelastungen bei der Bauleitplanung im Bereich von Verkehrswegen
oder im Grenzbereich von unterschiedlichen Nutzungen (z. B. Wohn- und
Gewerbegebiete). Hierzu werden Schalltechnische Untersuchungen nach DIN
18005 „Schallschutz im Städtebau“ Teil 1 durchgeführt.
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