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schalltechnische Untersuchung
Hinweis: aufgrund unserer Ausrichtung auf die Realisierung Passiver Lärmschutzmaßnahmen bieten wir die Erstellung schalltechnischer Untersuchungen nicht mehr selbst an, sondern arbeiten hier mit unserem Partnerbüro grasy+zanolli engineering zusammen.

Grundlagen

Der Gesetzgeber schreibt vor, daß für Baumaßnahmen, die benachbarte Gebäude mit Immissionen belasten könnten, eine Immissionsuntersuchung durchgeführt wird.
Immissionen erfolgen u.a. durch entstehenden Lärm und durch Schadstoffe.

Mit einer schalltechnischen Untersuchung kann ermittelt werden, wie groß die Belastung von Gebäuden mit Lärm sein wird. Dabei können folgende Fragen geklärt werden:

1. ist die Lärmbelastung so groß, daß Grenzwerte überschritten werden?
2. Wenn ja, wie sind aktive Lärmschutzmaßnahmen zu dimensionieren, damit genügend Lärmschutz besteht.
3. Wenn aktiver Lärmschutz noch nicht ausreichend ist: wie viele Gebäude müssen noch passiv geschützt werden?

Bei einer schalltechnischen Untersuchung wird ein 3-dimensio-
nales Geländemodell erstellt, das die Lärmquelle, die zu untersuchenden Gebäude und die Geländeverhältnisse getreu nachbildet.

Zunächst wird berechnet, wieviel Lärm an der Lärmquelle entsteht (Emission). Grundlage für die Emissionsberechnung z.B. an Verkehrswegen sind u.a. Verkehrsmenge, Fahrbahnart, Geschwindigkeit und Art der Fahrzeuge (Anteil Schwerverkehr).

Nun kann unter Berücksichtigung von Reflexionen, Abschirmungen, Beugungen, Boden- und Meteorologiedämpfung ermittelt werden, wie sich der Lärm ausbreitet und wie viel Lärm an den Gebäuden ankommt (Immission). Mit den Ergebnissen läßt sich nun abschätzen, wie viel aktiver Lärmschutz Sinn macht und wie passive Maßnahmen zu dimensionieren sind.




Unsere Leistungen bei schalltechnischen Untersuchungen:

Untersuchungen an Verkehrswegen:

Gemäß 16. BImSchV ist beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen- und Schienenwegen im Rahmen der Lärmvorsorge eine Einhaltung der Immissionsgrenzwerte zu überprüfen.

Ermittlung der Lärmbelastung durch Berechnung nach RLS 90 bei Straßen bzw. nach Schall 03 bei Schienenwegen.

Betreuung und Beratung bei der bei der Ausarbeitung von aktiven Schallschutzmaßnahmen

Ausführliche Dokumentation in Berichten und den zugehörigen Plänen.

Prognose zum passiven Schallschutz nach 24. BImSchV

Untersuchung von Gewerbe- und Industrielärm

Erstellung schalltechnischer Gutachten beim Neubau und der Erweiterung von genehmigungsbedürftigen oder nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen. Maßgebend sind die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm (Technisch Anleitung zum Schutz gegen Lärm).

Beratung und Ausarbeitung von Schallschutzmaßnahmen.

Ausführliche Dokumentation in Berichten und den zugehörigen Plänen.

Prognose des Halleninnenpegels und Darstellung als farbige Lärmkarte.

Sport- und Freizeitlärm

Erstellung schalltechnischer Gutachten beim Neubau und der Erweiterung von Anlagen. Maßgebend ist das Ermittlungs- und Beurteilungsverfahren, sowie die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) bzw. die Freizeitlärmrichtlinie des jeweiligen Bundeslandes.

Ausführliche Dokumentation in Berichten und den zugehörigen Plänen.



Bauleitplanung

Ermittlung von Lärmbelastungen bei der Bauleitplanung im Bereich von Verkehrswegen oder im Grenzbereich von unterschiedlichen Nutzungen (z. B. Wohn- und Gewerbegebiete). Hierzu werden Schalltechnische Untersuchungen nach DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ Teil 1 durchgeführt.

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