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Passiver Schallschutz
Wenn der aktive Schallschutz nicht ausreicht ...

Die schalltechnische Untersuchung gibt als Ergebnis die Lärmbelastung der von der Maßnahme betroffenen Objekte wieder (Beurteilungspegel). Die Berechnung wird einmal für den Tageszeitraum und einmal für den Nachtzeitraum durchgeführt.

In der 16. BImSchV werden Grenzwerte für die jeweiligen Tageszeiträume und die unterschiedlichen Nutzungsgebiete (Wohn-, Misch-, Industriegebiet) bestimmt.

Überschreiten die errechneten Pegel die maximalen Grenzwerte, so müssen die betroffenen Objekte passiv geschützt werden.

Passiver Schallschutz - was passiert da?

Passiver Schallschutz bedeutet, daß die Schalldämmung an den Häusern verbessert wird, so daß weiniger Lärm in die bewohnten Räume dringen kann. Passive Lärmschutzmaßnahmen sind z.B. der Wechsel von Fenstern, die Dämmung von Rollladenkästen, Wand-, Dach- oder Gaubenflächen.

Wie wird der passive Schallschutz dimensioniert?

In der 24. BImSchV werden die maximalen Innenpegel für die unterschiedlichen Raumnutzungen festgelegt (Schlafraum = 30 dB(A), Wohnraum = 40 dB(A), ausgedrückt durch den Korrektursummand D = 27 dB(A) bzw. 37 dB(A) ). Aufgabe des Gutachters ist jetzt die Bestimmung, wieviel Lärm die gesamte Außenwand der untersuchten Räume (inkl. Fenster, Rollladen, Dächern usw.) vom errechneten Außenpegel durchlassen darf, damit der maximal zulässige Innenpegel nicht überschritten wird.

Das erforderliche Schalldämm-Maß (erf. SDM)

Diese Größe, ebenfalls in dB angegeben, nennt man das erforderliche Schalldämm-Maß.

Grob kann man sagen:
erf. SDM = Beurteilungspegel - Korrektursummand D (max. zulässiger Innenpegel-3 dB)



Im Beispiel würde das heißen: erf. SDM = 60 dB - 27 dB = 33 dB

Zur akustischen Berechnung müssen jetzt aber noch weitere Korrekturfaktoren in die Berechnung aufgenommen werden wie z.B. die Berücksichtigung der Flächenverhältnisse und der Raumdämpfung. Schwierig wird die Betrachtung, wenn man einen Raum mit zwei unterschiedlich belasteten Außenfassaden betrachten muss. Dann hilft nur moderne Software weiter.

Das vorhandene Schalldämm-Maß (vorh. SDM)

Hat man das erf. SDM ermittelt, erfolgt der Vergleich mit dem vorh. SDM.
Ist das vorh. SDM kleiner als das erf. SDM, bedeutet das, daß die Außenwand den Außenlärm nicht ausreichend abdämmen kann. Der vom Außenlärm verursachte Innenpegel ist größer als der maximal zulässige.

Tritt dies ein, so muß das vorh. SDM der Außenwand erhöht werden, was praktisch bedeutet, daß zusätzliche Dämmmaßnahmen erfolgen müssen.



SPV - Ihr Partner in Fragen zum passiven Schallschutz


SchallschutzProjekt Vogel stellt ein Team, das seit Jahren auf dem Gebiet des Schallschutzes erfolgreich tätig ist.

Unsere Mitarbeiter haben mehrere Großprojekte mit einigen tausend betroffenen Objekten erfolgreich bearbeitet und abgeschlossen.

Auf Grundlage unserer Erfahrungen haben wir unser innovatives Know How entwickelt.

Erstellung von Gutachten zum Schallschutz – unsere tägliche Arbeit.
Wir wissen genau, was wann zu tun ist und wie die geforderte Maßnahme optimal abzuwickeln ist.
 


Wir sorgen für eine korrekte Abwicklung

Kontakt mit ausführenden Firmen, Klärung von Problemen bei der Bauausführung vor Ort – es gibt für jedes Problem eine Lösung - mit unserer Erfahrung finden wir sie!
Bauabnahme, Rechnungsprüfung, Schließen der Akte – wir übergeben eine korrekt geführte Akte!

Sie haben konkrete Vorgaben für die Form der Akten?
Wir haben unsere Unterlagen nach Übersichtlichkeit und Zweckmäßigkeit gestaltet.
Sollten Sie jedoch konkrete Vorgaben haben, so werden wir uns auf diese natürlich einstellen.

Wir kennen die Schwierigkeiten im Umgang mit betroffenen Bürgern – und haben spezielle Informationsunterlagen entwickelt, um die wichtigsten Fragen und Probleme der Eigentümer von vornherein zu beantworten.
Information des Eigentümers und Antwort auf dessen Fragen – eine der wichtigsten Komponenten für die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahme!

Unser Qualitätsmanagement im passiven Schallschutz

Wir sind auch nur Menschen. Fehler lassen sich gerade bei Großprojekten mit mehreren hundert Wohneinheiten nicht immer vermeiden - aber sie lassen sich minimieren!

Deshalb haben wir bei uns folgendes System eingeführt:

1. Bevor ein Gutachten unser Haus verlässt, durchläuft es 3 unabhängige Kontrollstufen. So konnten wir die Fehlerquote bei der Realisierung erheblich verringern.

2. Treten dennoch einmal Fehler auf, so werden diese sofort behoben. Die Fehlerursache wird analysiert und so aufgearbeitet, dass dieser Fehler in Zukunft vermieden wird.

SCHALLSCHUTZPLAN - unsere Software für den passiven Schallschutz

In unserer Software stecken alle Erfahrungen, die wir bei der Erstellung von Gutachten sammeln konnten, da sie direkt von uns programmiert wurde und wird.
Gibt es Vorschläge zur weiteren Verbesserung – so werden diese direkt eingearbeitet.

Durch Integration von vielen benötigten Funktionen erreichen wir eine sehr hohe Qualität, Effektivität und Flexibilität bei der Realisierung von passivem Schallschutz.

Gutachten (Ermittlung vorhandener und erforderlicher Schalldämm-Maße), umfassende Leistungsbeschreibung, Grundrisszeichnung, Angebotsauswertung, Kostenschätzung, Vertragserstellung oder Erstellung von Formularen oder Anschreiben – dank unserer Software alles kein Problem für uns – was sich im Übrigen auch in unserem fairen Honorar widerspiegelt!

Sie können sich bei uns eine Musterakte zum passiven Schallschutz und eine Demoversion von SCHALLSCHUTZPLAN bestellen. Kontaktieren Sie uns zu diesem Zweck bitte per Email.
Für Bestellungen aus der Privatwirtschaft erheben wir eine Schutzgebühr.
Behörden erhalten die Akte kostenlos.

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